Bestimmungen für Standbetreiber 

 

 

Die Breite eines Standes ist frei wählbar;
die Tiefe darf 2,50 Meter nicht überschreiten !
Zum "Tischnachbarn" sind höchstens 50 cm Abstand einzuhalten

Die Besuchergänge müssen 3,00 mtr. breit sein.

Jeder Standbetreiber wird angehalten, seinen
Stand nicht vor 12 Uhr zu verlassen / abzubauen.

Die Plätze sind in sauberem Zustand zu verlassen.


In den Hallen ist das Rauchen verboten !


Bei Vekauf von Neuware oder beim
gewerblichen Verkauf von Gebrauchtwaren sind
die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen
einzuhalten. Ferner ist auf Verlangen
eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung !

Flohmarkttermine jeden Samstag außer an Feiertagen
Aufbau ab 6.00 Uhr - Verkauf von 8.00 - 13.00 Uhr